Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.04.2006 - 11 CS 05.2303   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,30752
VGH Bayern, 07.04.2006 - 11 CS 05.2303 (https://dejure.org/2006,30752)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.04.2006 - 11 CS 05.2303 (https://dejure.org/2006,30752)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. April 2006 - 11 CS 05.2303 (https://dejure.org/2006,30752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,30752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Trennungsgebot, Gelegentlicher Cannabiskonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2006 - 11 CS 05.2303
    Ein "gelegentlicher" Cannabiskonsum im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV setzt nach der Rechtsprechung des Senats die mindestens zweimalige Einnahme dieses Betäubungsmittels voraus (BayVGH vom 25.1.2006, Az. 11 CS 05.1453, a.A. OVG Hamburg vom 23.6.2005, VRS 2005, 214).

    Nach dem Gutachten von Prof. Dr. A. vom 29. August 2005, welches in dem Verfahren 11 CS 05.1453 durch das erkennende Gericht eingeholt wurde, stellt diese Konzentration des THC-Metaboliten THC-COOH jedoch keinen sicheren Nachweis für einen gelegentlichen Cannabiskonsum dar (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 Az. 11 CS 05.1453 a.a.O.) Weitere in diesem Verfahren vorgelegte rechtsmedizinische Ausarbeitungen gehen davon aus, dass THC-COOH-Werte über 100 ng/ml als Hinweis auf, und THC-COOH-Konzentrationen über 150 ng/ml als Beweis für die "häufige" Einnahme von Cannabis anzusehen seien.

    Auch eine negative Haaruntersuchung kann aber den Verdacht des gelegentlichen Cannabiskonsums nicht zuverlässig ausräumen, da sich nach den im Verfahren 11 CS 05.1453 (Beschluss vom 25.1.2006 a.a.O.) gewonnenen rechtsmedizinischen Erkenntnissen dieses Betäubungsmittel in den Haaren erst bei häufigem Konsum niederschlägt.

    Denn an die Beibringungslast einer Person, deren Fahrungeeignetheit erst geklärt werden muss, dürfen keine strengeren Anforderungen als an den Nachweis der Wiedergewinnung der Fahreignung nach deren feststehendem Verlust gestellt werden (vgl. BayVGH vom 25.1.2006 Az. 11 CS 05.1453, a.a.O.).

    Der nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH vom 9.5.2005, VRS 109, 64 ff) für die Wiedergewinnung der Fahreignung im Regelfall zusätzlich zum Nachweis der einjährigen Drogenabstinenz nachzuweisende tief greifende und nachhaltige Einstellungswandel in Bezug auf Betäubungsmittel ist bei nur einmaligem Cannabiskonsum entbehrlich (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, Az. 11 CS 05.1453 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2006 - 11 CS 05.2303
    Der nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH vom 9.5.2005, VRS 109, 64 ff) für die Wiedergewinnung der Fahreignung im Regelfall zusätzlich zum Nachweis der einjährigen Drogenabstinenz nachzuweisende tief greifende und nachhaltige Einstellungswandel in Bezug auf Betäubungsmittel ist bei nur einmaligem Cannabiskonsum entbehrlich (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, Az. 11 CS 05.1453 a.a.O.).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2006 - 11 CS 05.2303
    Der derzeitige medizinisch-naturwissenschaftliche Erkenntnisstand rechtfertigt es, bei einer THC-Konzentration von über 2, 0 ng/ml im Blut eines Kraftfahrzeugführers eine Erhöhung des Risikos für die Verkehrssicherheit als gesichert im Sinn des § 11 Abs. 7 FeV anzusehen, so dass in diesen Fällen dem Betroffenen ohne weitere Sachverhaltsaufklärung die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen ist (BayVGH vom 25.1.2006, Az. 11 CS 05.1711 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 23.06.2005 - 3 Bs 87/05

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Weigerung der Beibringung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 07.04.2006 - 11 CS 05.2303
    Ein "gelegentlicher" Cannabiskonsum im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV setzt nach der Rechtsprechung des Senats die mindestens zweimalige Einnahme dieses Betäubungsmittels voraus (BayVGH vom 25.1.2006, Az. 11 CS 05.1453, a.A. OVG Hamburg vom 23.6.2005, VRS 2005, 214).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.12.2006 - 1 M 142/06
    Die Fahrerlaubnisbehörde hat auf der Grundlage von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV eine entsprechende ärztliche Begutachtung des Antragstellers zu veranlassen, um zu klären, ob er entgegen seinem Vorbringen Cannabis gelegentlich zu sich nimmt (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.04.2006 - 11 CS 05.2303 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.09.2003 - 10 S 1294/03 -, NZV 2004, S. 215, 216; OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 13.12.2004 - 4 B 206/04 -, Blutalkohol 43/2006, 161, 162).

    Bestätigt sich dagegen ein Verdacht auf einen gelegentlichen Konsum, ist weiter zu unterscheiden: Steht aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse bereits fest, dass auf den Betroffenen eines der in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zu den §§ 11, 13 und 14 der Fahrerlaubnisverordnung beschriebenen eignungsausschließenden Verhaltens- bzw. Persönlichkeitsmerkmale zutrifft, so ist seine Fahrerlaubnis zu entziehen, ohne dass es einer weiteren Aufklärung, etwa in der Form einer medizinisch-psychologischen Untersuchung bedarf (vgl. VGH München, Beschl. v. 07.04.2006 - 11 CS 05.2303 -, juris; Beschl. vom 3. Februar 2004 - 11 CS 04.157 -, zitiert nach juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.11.2005 - 10 S 10 S 2143/05 -, Blutalkohol 43/2006, 249, 250; Beschl. v. 7. März 2003 - 10 S 323/03 -, zfs 2003, 266, 267; OVG Frankfurt/Oder, Beschl. v. 13.12.2004 -4 B 206/04 -, Blutalkohol 43/2006, 161, 162; OVG Weimar, Beschl. v. 11.05.2004 - 2 EO 190/04-, ThürVBl.

  • VG Düsseldorf, 24.03.2011 - 6 K 1156/11

    Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach einmaligem oder gelegentlichem

    vgl. VGH Bayern, Beschlüsse vom 21. Januar 2006 - 11 CS 05.1453 -, DAR 2006, 349 (= juris Rdn. 33 ff.), und vom 7. April 2006 - 11 Cs 05.2303 -, juris Rdn. 24; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 6. Dezember 2004 - 7 B 11878/04 -, zitiert nach Berr/Krause/Sachs, Drogen im Straßenverkehrsrecht (2007), Rdn. 950 Fn. 516.
  • VG München, 21.11.2008 - M 1 K 08.3329

    Aufforderung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens; Umfang des

    Vorliegend sind zwar die tatbestandlichen Voraussetzungen gegeben, wonach ein ärztliches Gutachten grundsätzlich gefordert werden kann, da ein solches gerade zur Klärung des Konsumverhaltens des Klägers beitragen kann; insoweit bestanden wegen der Teilnahme am Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss die eine Anordnung zur Beibringung eines ärztlichen Gutachtens grundsätzlich rechtfertigten Tatsachen im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV (vgl. hierzu BayVGH v. 7.4.2006 Az. 11 CS 05.2303).
  • VG Würzburg, 28.06.2010 - W 6 S 10.522

    Entziehung der Fahrerlaubnis der Klasse M; Ablehnung der Erteilung der

    Auch hier gilt grundsätzlich die Jahresfrist nach Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV (BayVGH, B.v. 07.04.2006, Az. 11 CS 05.2303), wobei bei nur gelegentlicher Einnahme von Cannabis statt einer vollständigen Abstinenz auch der nachgewiesene Übergang zu einem mit den Anforderungen der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV vereinbarenden Konsumverhalten genügen kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht